Frage an Julika Sandt von Dr.-Ing Gero D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Sandt
Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr
fragwürdigen, aktuell jährlichen und zudem kostenpflichtigen
globalen und alle Behörden umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht
gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung
- und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt?
Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr.-Ing Gero Dargel
Sehr geehrter Herr Dargel,
das Luftsicherheitsgesetz ist beispielhaft für Einschränkungen der Bürgerrechte unter der rot-grünen Regierung. Die FDP hat dem Luftsicherheitsgesetz nicht zugestimmt, obwohl sie selbstverständlich eine Verbesserung der Luftsicherheit befürwortet. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Ermächtigung des Bundesverteidigungsministers zur Anordnung von Flugzeugabschüssen. Das Grundgesetz (Artikel 35) regelt bereits die vorausschauende Abwehr von Gefahren. Im Extremfall könnte ein als Waffe genutztes Flugzeug abgeschossen werden. Eine weiter gehende gesetzliche Regelung könnte die Einsatzschwelle herabsetzen.
Eine jährliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten scheint mir übertrieben. Ich halte es auch für falsch, dass private Unternehmen die Kosten hierfür tragen müssen, weil dies Wettbewerbsnachteile für deutsche Fluggesellschaften zur Folge hat. Der Staat sollte die Kosten für Terrorprävention selbst tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Julika Sandt