Frage an Juliane Timmermann von Barbara U. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Timmermann
Ein Projekt, was 1€-Jobs anbietet und gute Arbeit leistet, hat einem ehemaligigen Heranwachsenden von mir, (jetzt ein Erwachsener ü. 25 Jahre), auf meine Anfrage, sofort eine Tätigkeit angeboten, wenn er eine Zuweisung der Arge vorweisen würde.
Die ARGE schrieb mir:
"Sehr geehrte Frau Uduwerella,
für die von Ihnen genannte Arbeitsgelegenheit wird ein Führungszeugnis benötigt, da die Personen, welche wir zu dieser Arbeitsgelegenheit schicken keine Vorstrafen wegen Gewaltdelikten haben dürfen.
Damit Herr X. dieses beantragen kann, habe ich Ihn für den 10.9.2012 um 9:30 Uhr eine Einladung zugeschickt."
Vom Projekt erfuhr ich, dass man kein polizeiliches Führungszeugnis fordere. Auf Gund welcher Gesetze kann ein Sachbearbeiter einerseits einen Klienten die Leistungen kürzen, weil er die Anzahl der Bewerbungsschreiben nicht erbringen konnte und andererseits, wenn er mit meiner Hilfe sofort arbeiten könnte, sich so viel Zeit lassen und zusätzliche Hürden aufbauen, die keiner verlangt, sondern Kosten verursacht.
Gibt es ein Gesetz, dass dieses Führungszeugnis für 1€- Jobber fordert, wenn die Institution diese nicht abfordert? Wenn ja, wo steht das? Ich konnte nichts finden.
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