Frage an Juliane Timmermann von Wolf M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Als einziges Schulfach ist im Grundgesetz das Fach Religion festgelegt. Wenn über 60 Prozent der Hamburger konfessionsfrei sind, sollte für alle Schüler Religionskunde, Ethikunterricht oder Gemeinschaftskunde ausreichen.
Unterstützen Sie die Abschaffung des verpflichtenden bekenntnisorientierten Religionsunterrichts?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich gern beantworte. Als Lehrerin kenne ich die Diskussion zu dem von ihnen gestellten Themenbereich aus dem schulischen Alltag sehr gut.
Wir haben in Hamburg sowohl mit den christlichen Kirchen, als auch als erstes Bundesland mit den freien islamischen Religionsgemeinschaften und der alevitischen Gemeinde einen Staatsvertrag geschlossen. Demnach dürfen sich Muslime an religiösen Feiertagen künftig freinehmen und Aleviten den Religionsunterricht mit planen. Mit dem Staatsvertrag werden verfassungsrechtlich und gesetzlich garantierte Rechte und Pflichten bestätigt. In einer fünfjährigen Entwicklungsphase soll zudem der Religionsunterricht an staatlichen Schulen an islamische und alevitische Religionsgemeinschaften angepasst werden: Vertreter der Gemeinschaften sollen an der Entwicklung des schulischen Religionsunterrichts beteiligt werden und künftig muslimische und alevitische Religionslehrer einsetzen.
Die Schülerinnen und Schüler haben in Hamburg bereits heute eine Wahlfreiheit zwischen Religionsunterricht, PGW oder Ethikunterricht. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht gibt es nicht.
Der Weg der Weiterentwicklung von Religionsunterricht im Rahmen eines Staatsvertrags unter Hinzunahme weiterer Konfessionen erscheint mir daher für Hamburg ein guter und sinnvoller Weg.
Ich grüße Sie herzlich
Ihre
Juliane Timmermann