Wer übernimmt die Kosten für Polizei, Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen durch Fußballspiele zB in Rostock?
Sehr geehrter Herr Barlen,
Sport ist Teil unserer Kultur. Als Spiegelbild unserer Gesellschaft ist Sport vielfältig, divers und partizipativ. Dennoch fällt es auf, dass zB bei Hansa-Spielen erhebliche Eingriffe in den Straßenverkehr und den ÖPNV erfolgen und massivst Polizeikräfte gebunden werden. Hinzu kommen unangekündigte Fan-Märsche zum Stadion, die die Stadt blockieren und verschmutzen. Andere Events wie Lauf- oder Radsport müssen für die Sperrung von Straßen und die Umleitung des ÖPNVs für ihre Veranstaltungen erhebliche Gebühren bezahlen, die zu immer höheren Teilnahmegebühren oder dem Aussterben solcher Nicht-Fußball-Events führen. Das schwächt auch MV als Sport-Land, besonders die Olympia-Teilnehmer:innen von morgen.
Daher meine Frage an Sie: wer übernimmt die massiven Kosten, die bei Fußballspielen für die öffentliche Hand entstehen? Und warum müssen andere Veranstaltungen, die zur sportkulturellen Vielfalt beitragen, Gebühren dafür entrichten?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Kostenübernahmen bei Sportveranstaltungen wie Fußballspielen in Rostock. Als Rostocker ist mir das Thema ebenfalls wichtig, da es um die gerechte Verteilung öffentlicher Mittel und den Umgang mit verschiedenen Sportereignissen geht – von denen es in Rostock ja einige gibt.
Zu den Kostenübernahmen bei Polizeieinsätzen (Hier auch die rechtliche Grundlage im Landesrecht: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-VwKostGMVpG1): Die Kosten für Polizeieinsätze, Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen bei Sportveranstaltungen wie Fußballspielen werden in der Regel vom Staat getragen. Dies liegt daran, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine staatliche Aufgabe ist. Bei Fußballspielen, die oft größere Menschenmengen anziehen und manchmal zu Sicherheitsrisiken führen können, wird die Polizei aktiv, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Es gibt jedoch Unterschiede, wenn es um die Kostenverteilung bei verschiedenen Veranstaltungen geht. Während bei Sportveranstaltungen wie Fußballspielen die Polizei die Kosten für ihre Einsätze in der Regel selbst trägt, werden bei anderen Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden und spezielle Verkehrsumleitungen erfordern, Gebühren erhoben. Dies betrifft beispielsweise Lauf- oder Radsportveranstaltungen, bei denen der Verkehr gezielt für die Veranstaltung umgeleitet werden muss. Hierbei übernimmt die Polizei nur die Regelung der Zuschauerströme kostenlos, während die Veranstalter für spezifische Verkehrssicherungsmaßnahmen aufkommen müssen.
In Städten wie Schwerin und Rostock sowie anderswo ist die Polizei bei Sportereignissen wie Volleyball- oder Eishockeyspielen sowie bei Konzerten präsent und regelt bei Bedarf den Zu- oder Abfluss der Zuschauer. Diese Leistungen werden kostenfrei erbracht. Hingegen werden bei mobilen Veranstaltungen, wie der Deutschland-Tour oder Fahrradrennen, bei denen die Polizei den Verkehr für die Veranstaltung selbst (nicht die Zuschauer) regeln muss, die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Würde dies ein privater Dienstleister übernehmen, fielen ebenfalls Kosten an.
Die Grundlage für diese Regelungen findet sich im Verwaltungskostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist festgelegt, dass diejenigen, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, auch die Kosten dafür tragen sollen. Die Kosten werden dabei nach Personal- und Sachaufwand differenziert.
Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei gemeinnützigen Veranstaltungen. Wenn durch eine Veranstaltung niemand Gewinn erzielt wird, kann auf die Erhebung von Kosten verzichtet werden, um das Gemeinschaftsleben zu stärken. Dies gilt auch für traditionelle und kulturelle Veranstaltungen wie Stadtfeste oder Karneval, die zur Brauchtumspflege beitragen.
Zusammengefasst trägt der Staat in der Regel die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen, da sie im Rahmen der öffentlichen Sicherheit operieren. Bei anderen Veranstaltungen, die besondere Verkehrsumleitungen erfordern und bei denen Gewinne erzielt werden sollen, können Kosten anfallen, die die Veranstalter tragen müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Julian Barlen