Frage von Martin M. • 09.07.2024
Wie entwickelt sich zum 01.08.24 der Arbeitsumfang von A13-Beförderungsstellen an Schulen nach Anpassung der Besoldung?
Sehr geehrte Frau Hamburg,
derzeit habe ich an einer Oberschule in Niedersachsen eine A13-Funktionsstelle inne.
Nach Besoldungsanpassung zum 01.08.2024 ergibt sich auf meiner Erfahrungsstufe, dass die Mehrarbeit, die mit der Funktionsstelle verbunden ist, nur noch zu etwa 1/3 der vorherigen Besoldung (A12 nach A13) vergütet wird.
Ist dementsprechend mit Anpassung der zu leistenden Arbeitszeit in der Funktionsstelle zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort ausstehend von Julia Willie Hamburg Bündnis 90/Die Grünen