Frage von Martin M. •

Wie entwickelt sich zum 01.08.24 der Arbeitsumfang von A13-Beförderungsstellen an Schulen nach Anpassung der Besoldung?

Sehr geehrte Frau Hamburg,

derzeit habe ich an einer Oberschule in Niedersachsen eine A13-Funktionsstelle inne.

Nach Besoldungsanpassung zum 01.08.2024 ergibt sich auf meiner Erfahrungsstufe, dass die Mehrarbeit, die mit der Funktionsstelle verbunden ist, nur noch zu etwa 1/3 der vorherigen Besoldung (A12 nach A13) vergütet wird.

Ist dementsprechend mit Anpassung der zu leistenden Arbeitszeit in der Funktionsstelle zu rechnen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Portrait von Julia Willie Hamburg
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse.

Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.

Für Anliegen, die die Arbeit des Kultusministeriums betreffen – wie z. B. persönliche Fragen von Lehrkräften zu Gehalt, Arbeitsbedingungen oder anderen Themen – möchten wir Sie bitten, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden. Hierfür sind in der Regel die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) die richtige Anlaufstelle.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen 

Das Team Hamburg

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Julia Willie Hamburg
Julia Willie Hamburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN