Sehr geehrte Frau Hamburg, aktuell gibt es an unserer KGS mehrere Beförderungsstellen für die Realschullehrer. Wie sieht das ab dem 1.8. aus, wenn es für alle A13 gibt?
Hallo,
folgende Besoldungsanpassungen treten ab dem 01.08.2024 in Kraft:
Realschullehrerin, Realschullehrer mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung: vorher A12, ab 01.08. A13
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540: vorher A12+Z, ab 01.08. A14
Förderschullehrerin, Förderschullehrer als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360: vorher A13, ab 01.08. A14
Konrektorin, Konrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360: vorher A13, ab 01.08. A14
Konrektorin, Konrektor als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule: vorher A13, ab 01.08. A14
Realschullehrerin, Realschullehrer mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen und bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten: vorher A13, ab 01.08. A13+Z
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540: vorher A13, ab 01.08. A14
Förderschullehrerin, Förderschullehrer als Leiterin oder Leiter des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule: vorher A13+Z, ab 01.08. A13+Z
Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Hamburg