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Julia Willie Hamburg
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Frage von Megan V. •

Ist es rechtlich möglich für trans* Personen, dass ihr gewünschter Name auf Abschlusszeugnissen (bspw dem Abiturzeugnis) steht?

Sehr geehrte Ministerin Hamburg,
Wie bereits aus meiner Frage erkennbar, möchte ich gerne wissen, ob es für alle allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen möglich ist, ein (ggf. zusätzliches) Abiturzeugnis mit dem gewünschten Namen einer trans* Person auszustellen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hierzu eine Analyse für Hochschulen veröffentlicht (s. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.html), die auch für allgemeinbildende Schulen gelten müsste.

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Antwort von
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Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.

Bezüglich der Zeugnisse ist die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes erforderlich, was zum 1. Quartal 2024 geplant war, aber noch nicht erfolgt ist. Es ist jedoch die Grundlage, die es juristisch braucht, um auch in niedersächsischen Schulen eine entsprechende Klarheit zu schaffen und für die wir uns weiterhin einsetzen werden. Wir hoffen also auf eine baldige Möglichkeit, einfacher und selbstbestimmter den Namen in (Abschluss-)Zeugnissen ändern zu können.

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass eine Namensänderung in nicht-offiziellen Dokumenten im Schulalltag weiterhin möglich ist.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort etwas weiterhelfen konnte!

Mit freundlichen Grüßen

Team Hamburg

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