NachtWÄRMEÖKOstrom auf 20ct/kWh deckeln?
Liebe Frau Verlinden,
vielen Dank zunächst für Ihre nette Antwort.
Das Rechenbeispiel zum Beweis der Berücksichtigung von NachtspeicherstromkundInnen bei den Preisbremsen ist mir bekannt, es trifft in der Realität nur überhaupt nicht zu:
NachtWÄRMEÖKOstrom kostet seit ein Anfang Januar weit über 40ct/kWh (trotz Deckelung), in meinem Fall führt es zu einer Erhöhung um ca. 150% (!!!) der Heizkosten.
Bei einem völlig durchschnittlichen Verbrauch für eine 50m²-Wohnung von etwa 6500 kWh/Jahr sind das Kosten von mindestens 2600 Euro jährlich; eine vergleichbare Gaskundin zahlt 780 Euro, also ....
mein Vorschlag für eine gerechtere Behandlung von WärmekundInnen: eine Nachtstrom-/Wärmestrompreisbremse für Speicherheizungen separat erlassen und bei unter oder höchstens 20ct/kWh deckeln wenn Ökostrom genutzt wird, besser auf gleicher Höhe deckeln wie die Gaspreispremse.
Wäre das in Ihren Augen denkbar?
Vielen Dank vorab für eine kurze Info.
Viele Grüße
C. J.
Sehr geehrte Frau J.,
die Strompreisbremse greift erst ab März 2023, dann aber rückwirkend für Januar und Februar. Insofern ist ihr aktueller Strompreis noch nicht gedeckelt.
Das gleiche gilt für die Gaspreisbremse, die mit 12 ct/kwh eine Verdoppelung der Durchschnittspreise von 2020 darstellt. Somit ist die Belastung für Strom- und Gaswärmekund*innen ähnlich hoch.
Als Bundesregierung und Regierungsfraktionen haben wir aber gesehen, dass dies dennoch für viele schwer zu stemmen ist. Daher haben wir neben den Gas- und Strompreisbremsen einen ganzen Katalog an Entlastungen geschaffen, mit dem wir den Menschen in dieser Krise unter die Arme greifen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland
Mit besten Grüßen
Julia Verlinden