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Julia Verlinden
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Frage von Dirk R. •

Ihr Position zum "Wanderwitz" Antrag (Drucksache 20/13750)?

Das GG ist als wehrhafte Demokratie entwickelt worden und §21 Abs.2 ist daher Teil des GG.

"Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht."

Nicht Sie, nicht das Parlament, das Verfassungsgericht entscheidet. Ein Verbotsverfahren hat ausreichend Aussicht auf Erfolg. Es ist daher geboten, sich dem Verbotsverfahren anzuschließen, um verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterbinden, die demokratische Grundordnung zu schützen und Extremismus effektiv entgegenzuwirken.

Mit einiger Verwunderung musste ich feststellen, dass Ihr Name unter den Antragstellern fehlt - Sie sollten sich anschließen..

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