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Julia Verlinden
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Frage von Martin B. •

Heizkostenentlastung für Pelett und Holzheizungen?Wann? Es wurde ja schon lange darüber geredet das sowas kommen soll, nur wann?

Guten Tag, wir haben 2018 ein altes Haus gekauft ,2019 bezogen wo ein Holzvergaser und Ölvergaser drinnen war. 2020 habe nwir eine Pelettheizung für 20000 Euro eingebaut da diese Heizform ja günstig war.. Eine Palette peletts Sackware 1050 kilo für umgerechnet 220 Euro vom Toom... wir brauchen ca. 5 Tonnen im Jahr.. Alleine schon 2 Säcke je Woche für Warmwasser.. Wir sind aktuell 5 Personen (3Kinder) und das 4. Kommt im juni 2023.. Dazu kommt das wir noch ca. 10 m³ Brennholz brauchen , das sich ja auch verdreifacht hat im Preis (vorher 30 euro je Ster, jetzt 80 Euro als Meterware)... also von vorher 1500 euro im Jahr jetzt auf knapp auf 4000 Euro im Jahr.. Haben 2022 eine Photovoltaikanlage aufs Dach bekommen und im Februar 2023 sollen 2 Heizstäbe nachgeliefert werden.. Erst dann lohnt sich die Anlage aufm Dach... Wir sind geringverdiener, mit Lastenzuschuss.. 1 Umschüler und eine Frau die 4 Tage die Woche je 4 Stunden Arbeitet.. Zuschüsse bisher nicht viel gesehen... reicht nicht aus.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

wir haben bis zum Ende des vergangenen Jahres intensiv sowohl über die Gas- und Strompreisbremse, als auch über Lösungen für z. B. Öl- und Pelletheizungen verhandelt und Lösungen gefunden. Der Bund wird mit den Ländern eine Vereinbarung zur Ausgestaltung eines Härtefallfonds treffen. Dieser soll eine Entlastung von Haushalten ermöglichen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, wie z. B. Heizöl, Pellets und Flüssiggas, heizen und deren Kosten im vergangenen Jahr mehr als doppelt so hoch waren. Dazu werden von der Bundesregierung insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt und ein Gleichziehen der Entlastungen für Gas und Fernwärme ermöglicht.

Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Länder. Aktuell befinden sich die Länder und der Bund noch in der Bearbeitung der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung. Bürger*innen werden sich dann mit ihrer Rechnung aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 und einer eidesstattlicher Erklärung an die entsprechenden landesspezifischen Stellen wenden können. Der konkrete Betrag errechnet sich in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse.

Mit diesem Härtefallfonds unterstützen wir Sie und Ihre Familie in dieser historischen Energiepreiskrise .

Mit freundlichen Grüßen
Julia Verlinden

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