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Julia Verlinden
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Frage von Mike B. •

..... erhalten denn auch die Bundestagsabgeordneten die einmalige Energiepreispauschale?

Und das zu der Diätenerhöhnung von 3,3% im Juli ? !
Das ist ja dann für die eh zu den 10% einkommensstärkeren
Gutverdienden eine monatliche Energiekostenpauschale.
Falls das so ist, meinen Sie das ist dem überwiegenden Teil der Bevölkerung unter anderem mehr als 21 MIllionen Rentner noch vermittelbar?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

die Energiepreispauschale wird an alle einkommensteuerpflichtig Beschäftigten in Deutschland ausgezahlt, somit auch den Abgeordneten des Bundestages. Sie unterliegt jedoch der Einkommenssteuerpflicht. Bundestagsabgeordnete zahlen aufgrund ihres hohen Einkommens darauf mehr Steuern als Menschen, die weniger verdienen und einen niedrigeren Steuersatz haben.

Die Diäten der Abgeordneten sind an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt und steigen ab Juli um 3,1%,.

Mit unseren Entlastungspaketen helfen wir den Bürgerinnen und Bürgern vielseitig, insbesondere den Geringverdienenden. Beispielsweise bekommen Menschen, die Wohngeld beziehen (dazu gehören auch diejenigen mit einer niedrigen Rente), einen Heizkostenzuschuss von 270 Euro, um bei den gestiegenen Kosten zu entlasten (Mehrpersonenhaushalte erhalten einen höheren Heizkostenzuschuss).

Zudem werden auch die Renten zum Sommer steigen - zwischen 5,35% und 6,12%.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Verlinden (MdB)

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