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Julia Verlinden
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Frage von Bernd R. •

Definition Oekogas und Biogas

Guten Tag Frau Verlinden,
mit der Verabschiedung des neuen Heizungs Gesetzes stelle ich folgende Frage:
Wie sind die Begriffe Biogas und Oekogas genau definiert? (1.Frage)
Ich moechte meine Erdgasbetriebene Gasheizung auf Oekogas umstellen.
Erfuelle ich mit der Umstellung auf Oekogas, zertifizierter Versorger durch TÜV Rheinland das neue Heizungs Gesetz?
(2. Frage)
Mit freundlichen Bernd R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

zunächst: Sie dürfen Ihre alte Gasheizung auch weiterhin mit Erdgas betreiben. Das Gebäudeenergiegesetz regelt nur den Fall, dass Sie im Jahr 2024 oder später eine NEUE Heizung einbauen. Diese muss dann zukunftsfähig sein und anteilig Erneuerbare Energien nutzen.

Unter dem Begriff Ökogas wird von den Energieversorgern Gas angeboten, welches zum Teil Biogas enthält, oder Erdgas, bei dem die CO2-Emissionen kompensiert werden.

Das Betreiben einer Erdgasheizung mit Biogas-Tarif, genauer Biomethan, ist möglich, aber aufgrund der zu erwartenden Preisentwicklung teuer.

Sobald Sie Ihre Heizung austauschen möchten, empfehle ich eine qualifizierte Beratung, welche Heizung individuell für Ihr Gebäude geeignet ist - auch hinsichtlich der guten staatlichen Förderung, z.B. für Wärmepumpen oder Solarthermie bzw. Anschluss an ein Wärmenetz etc.

Danke, dass Sie Ihren Beitrag zur Energiewende im Wärmesektor leisten!

Mit freundlichen Grüßen

Julia Verlinden

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