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Julia Verlinden
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tino P. •

Frage an Julia Verlinden von Tino P. bezüglich Umwelt

Die Klima- und ökologische Katastrophe wirkt sich schon in anderen Teilen der Welt durch Dürren, Heuschreckenplagen oder den drohende Vertreibung durch den Anstieg des Meeresspiegels aus. Kein Kontinent erhitzt sich so schnell wie der europäische und auch in Deutschland mehren sich zu trockene Sommer. Unsere Felder und Wälder sind in schrecklichem Zustand. Wenn wir die kommenden akuten Notlagen noch abmildern wollen, müssen wir möglichst schnell die notwendigen Maßnahmen treffen. Diese bedeuten aber extreme Veränderungen und sollten daher gesamtgesellschaftlich ausgehandelt werden. Manche halten hierfür Bürger*innenversammlungen als geeignet, um polarisierte Fragestellungen zu befrieden. Unterstützen Sie Bürger*innenversammlungen als Instrument, um solche Entscheidungen mit großer Legitimität zu treffen? Könnte so die Klimafrage gelöst werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pfaff,

Die Klimakrise und die Erderhitzung schreiten unverändert weiter voran. Die letzten Jahre waren global die wärmsten, die jemals gemessen wurden und Extremwetterereignisse in aller Welt haben uns die verheerenden Folgen der Klimakrise vor Augen geführt.

Wir wollen die Bürger*innen viel stärker als bisher bei den Entscheidungen zum Klimaschutz einbeziehen und beteiligen. Denn es geht dabei nicht nur um ein Gesetz, sondern angesichts der großen Herausforderungen um einen längeren Konsultationsprozess und mitunter um kniffligen Entscheidungen, die zu treffen sind.

Deswegen haben wir im Grundsatzprogramm verankert: "Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Mit Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung und erarbeiten Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird. Bürger*innen-Räten kommt eine rein beratende Funktion für die öffentliche Debatte und Gesetzgebung zu. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen, ihnen aber nicht folgen. Bürger*innen-Räte können auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder als Bürgerbegehren zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das soll auch auf Bundesebene möglich sein." (https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200125_Grundsatzprogramm.pdf)

MfG, Julia Verlinden

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