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Julia Verlinden
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Frage von Michael L. •

Frage an Julia Verlinden von Michael L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Dr Verlinden,

von einem Bekannten habe ich die Information erhalten, dass allen MdB´s ein Entwurf zur Änderung des ESM (Stabilitätsmechanismus) vorläge. In diesem Entwurf, der in ein Gesetz einmünden soll, soll von einer Katitalgrundausstattung über 700 Mrd die Rede sein mit bedingungslosem Recht auf Nachforderung, Immunität der Verantwortlichen usw. Hierzu gibt es auch ein Video auf YouTube, das mit folgendem Link abrufbar ist:
https://www.youtube.com/watch?v=1rvPPxnITzU#t=5542
Für die Verbreitung dieser Info ist möglicherweise ein gewisser A.Popp mit verantwortlich, den ich beim googlen als ehemaliges Vorstandsmitglied bei den "Piraten" fand.
Meine Fragen: worum handelt es sich um diesen Entwurf, der von der EU ausgegangen sein soll, ist die Darstellung auf YouTube (siehe link) zutreffend und wie ist Ihre Einschätzung dazu?

Vielen Dank und
mit freundlichem Gruß
Langer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Langer,

vielen Dank für Ihren Kommentar zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Als der ESM eingerichtet wurde, war ich selbst noch nicht Mitglied des Bundestags. Der verlinkte Ausschnitt des Videos bei Youtube ist bereits mehrere Jahre alt und gibt reichlich unzutreffend wieder, was aktuell Gesetzeslage ist. Der ESM nahm im Oktober 2012 seine Arbeit auf und ist Nachfolger der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), die für die Hilfen für Griechenland, Irland und Portugal eingerichtet wurde. Der ESM verfügt über ein Stammkapital von insgesamt ca. 702 Mrd. Euro. Dieses teilt sich auf in rund 80,2 Milliarden Euro einzuzahlendes Kapital, das als Sicherungsreserve vorhanden sein muss, und weitere rund 621,7 Milliarden Euro abrufbares Kapital. Das eingezahlte Kapital in Höhe von 80,2 Mrd. Euro wurde dabei von allen 19 Mitgliedstaaten der Währungsunion bereitgestellt. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM betrug entsprechend dem EZB-Schlüssel von ca. 27 % damit 21,6 Mrd. Euro. Der ESM besteht aus einem Gouverneursrat und einem Direktorium mit einem Geschäftsführenden Direktor. Entscheidend für Änderungen der Statuten jeglicher Art ist ein Beschluss des Gouverneursrat. Im Gouverneursrat ist jedes Mitgliedsland mit einem Mitglied vertreten. Das Mitglied Deutschlands ist im Gouverneursrat nur stimmberechtigt, wenn zuvor der Bundestag die Zustimmung erteilt hat. Die Entscheidungshoheit liegt also nicht beim ESM, sondern beim Bundestag. Diese parlamentarische Mitbestimmung ist auch auf Druck der Grünen so umgesetzt worden und sichert die Mitbestimmungs- und Parlamentsrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Verlinden MdB

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