Wird die SED Opferrente von den Bedürftigkeitsprüfungen entkoppelt?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
bei der Neufassung der Rehabilitierungsgesetze für SED-Opfer ist die Ampelregierung weit hinter ihren ursprünglichen Absichten zurückgeblieben.
So sollte u.A. bei der Gewährung der Opferrenten die Bedürftigkeitsprüfungen abgeschafft werden, bei der die Betroffenen die Offenlegung aller Lebensumstände als demütigend empfinden, und die einen hohen und kostspieligen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
Wird die CDU im Falle eines Wahlsiegs bei den kommenden Wahlen in der Endfassung der Gesetzesanpassung auf die Bedürftigkeitsprüfungen verzichten?
Sehr geehrter Herr R.,
danke für Ihre Anfrage.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben bereits in unserem am 13. Juni 2023 eingebrachten Antrag „70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953 - Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition - Würdigung von Freiheitsbewegungen“ die Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel gefordert. Unser Ziel war es, die Entschädigungsleistungen für die Betroffenen zu verbessern und damit ein Zeichen der Anerkennung für ihren Leidensweg zu setzen. Leider wurde der Antrag von der Ampel-Regierung und den Linken abgelehnt.
Bis heute sind den Ankündigungen der Ampel-Regierung in Bezug auf die Anpassung der Opferrenten kaum Taten gefolgt.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind überzeugt, dass es auch in Zukunft wichtig ist, das Gedenken an die Opfer des SED-Regimes und die Erinnerung an die Unrechtstaten des SED-Regimes wachzuhalten. Wir machen uns weiterhin für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Entschädigungsleistungen für die Opfer des SED-Regimes sowie für die Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel stark.
Herzliche Grüße
Julia Klöckner MdB