Warum verweigert die CDU/CSU die Zustimmung zu einem Antrag der SPD, mit dem das Rentenniveau bis 2039 stabil bei 48 Prozent gehalten werden soll?
Heute ist auf T-Online zu lesen, dass Ihre CDU/CSU einem Antrag der SPD, mit dem das Rentenniveau bis 2039 stabil bei 48 Prozent gehalten werden soll, die Unterstützung verweigert!
Bitte begründen Sie ihre Verweigerungshaltung in dieser Sache, auch unter dem Gesichtspunkt, dass gerade die Bundestagsabgeordneten (also auch Sie) sich eine spätere Pension aus dieser Abgeordnetentätigkeit genehmigen, für die sie keinen eigenen finanziellen Beitrag leisten!
Finden Sie die Höhe Ihrer späteren Pension, die nach 4 Legislaturperioden eine Höhe erreicht, für die, die dies bezahlen/erwirtschaften müssen (Steuerzahler), weit über 100 Jahre arbeiten müssten, um auf die Höhe Ihrer Pensionsansprüche zu kommen?
Und im Gegensatz zu ihnen, müssen diese Beschäftigten und deren Arbeitgeber monatlich auch noch je einen hohen finanziellen Beitrag leisten!
Warum also wollen Sie denen, die ihr üppiges Leben als Volksvertreter bezahlen müssen, nicht wenigstens 48 Prozent Rentenniveau garantieren?
Sehr geehrter Herr C.,
danke für Ihre Anfrage.
Die aktuelle Ampelregierung plant, das Mindestrentenniveau bis 2039 auf 48 Prozent anzuheben. Diese Maßnahme würde zu einem deutlichen Anstieg des Rentenbeitragssatzes führen – von aktuell 21,3 Prozent auf voraussichtlich 22,6 Prozent bis 2040.
Diese Leistungsausweitung der Rente geht zulasten der Erwerbstätigen und Arbeitgeber. Sie tragen die volle Last der zusätzlichen Kosten, ohne dass eine nachhaltige Finanzierung gesichert ist. Die Folge sind höhere Sozialabgaben und weniger Geld im eigenen Portemonnaie.
Wir als CDU/CSU lehnen diese kurzfristige Lösung ab. Stattdessen setzen wir uns für eine langfristige Sicherung der Rente ein, die auf soliden finanziellen Grundlagen beruht und die Belastungen für die nachfolgenden Generationen reduziert.
Zu den Rentenbezügen: Die Altersentschädigung eines Abgeordneten beträgt maximal 2,5 Prozent der monatlichen Diät pro Parlamentsjahr ab dem 67. Lebensjahr. Dieser Betrag ist deutlich geringer als Ihre Annahme und liegt bei maximal 65 Prozent der aktuellen Diät nach 26 Mitgliedsjahren. Wobei die meisten Abgeordneten dem Deutschen Bundestag im Durchschnitt zwei bis drei Wahlperioden angehören.
Herzliche Grüße
Julia Klöckner MdB