Sehr geehrte Frau Klöckner,warum verhindert die CDU weitergehende Regeln bei Parteispenden?MfG Patrik B.
Nachfrage zu Ihrer Antwort auf meine Frage zu den 551 Fragen.Sie betonen Parteien müssen Rechenschaftsberichte abgeben und Spender veröffentlichen.Warum haben Sie als Union dann verhindert daß die Schwelle zur Veröffentlichung auf 7500 Euro abgesenkt wird?
Warum ist es möglich daß bis zu 89% der Spenden ohne öffentlichen Nachweis bleiben?
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/parteien-finanzierung-spenden-fehlen-nachweis-100.html
Warum gibt es kein Verbot von Spenden von Verbänden und Unternehmen und keine Spendenobergrenze , wie z.B. in Frankreich?
https://lobbypedia.de/wiki/Parteienfinanzierung
https://www.abgeordnetenwatch.de/kampagnen/parteispenden-in-deutschland-eine-gefahr-fuer-die-demokratie
Werden Sie und die Union diesen aus meiner Sicht unhaltbaren Zustand nun ändern,
zumal Parteien bis zu 48% ihrer Einnahmen durch staatliche Mittel erhalten.
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Anfrage.
Die CDU steht in ständigem Austausch mit den Schatzmeistern anderer Parteien und setzt sich für eine transparente Parteienfinanzierung ein. Spenden sind ein legitimer und notwendiger Bestandteil der politischen Arbeit und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Unsere Rechenschaftsberichte werden jährlich von Wirtschaftsprüfern testiert und von der Bundestagspräsidentin veröffentlicht. Großspenden über 35.000 Euro werden sofort öffentlich gemacht, Spenden über 10.000 Euro im Rechenschaftsbericht aufgeführt.
In einer lebendigen Demokratie ist es essenziell, dass verschiedene gesellschaftliche Akteure an der politischen Meinungsbildung teilhaben. Spenden von Unternehmen und Verbänden sind dabei ein Ausdruck politischer Teilhabe und stellen sicher, dass unterschiedliche Interessen Gehör finden. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt, dass Unternehmensspenden eine legitime Form der politischen Mitwirkung sind. Sie ermöglichen es Parteien, ihre verfassungsmäßige Aufgabe der politischen Willensbildung wahrzunehmen, ohne allein auf staatliche Mittel angewiesen zu sein. Zudem müssen staatliche Mittel aus Spenden immer gegenfinanziert werden, was die finanzielle Eigenverantwortung der Parteien stärkt. Die Höhe der staatlichen Zuschüsse darf allerdings die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten (relative Obergrenze, § 18 Abs. 5 Satz 1 PartG). Parteien müssen sich daher mindestens zur Hälfte selbst finanzieren.
Die CDU legt großen Wert auf Transparenz: Alle Spenden unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und Veröffentlichungspflichten. Spenden, die mit wirtschaftlichen oder politischen Gegenleistungen verknüpft sind, sind unzulässig und werden nicht angenommen.
Herzliche Grüße
Julia Klöckner MdB