Frage an Julia Klöckner von Volker S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Klöckner,
ich wiederhole hier meine schon am 30.01.06 + am 17.03.06 gestellte Frage *):
Warum wurde die Richtlinie der EU zum Thema »Gas in freien Wettbewerb« nicht entsprechend der Vorgabe bis zum August 2000 in nationales D-Recht umgesetzt?
*) Die Internet-Redaktion des Bundestages hat mir den Eingang beider Anfragen bestätigt, die zugesagte Antwort habe ich nie erhalten!
Sehr geehrter Herr Scherer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Gas im freien Wettbewerb. Ihre vorherigen Anfragen habe ich leider nicht erhalten, sodass ich Ihnen erst heute antworten kann. Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas alle erforderlichen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.Darüber hinaus setzt sich das im Juli 2005 überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz und die Netzanschluss- und Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas für mehr Wettbewerb und Verbraucherrechte im Energiemarkt ein. Insgesamt verbessern sich durch die Verordnungen die Wechselbedingungen für die Endkunden. Dies stärkt die Wahlfreiheit und hilft dem noch unausgereiften Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt auf die Sprünge. Die Kündigungsfrist von bisher einem Jahr ist auf einen Monat verkürzt worden, wer umzieht, kann sogar schon nach zwei Wochen aus seinem Grundtarif aussteigen.Die Verhandlungen zwischen alten und neuen Lieferanten waren kompliziert und konnten sich über Wochen hinziehen. Nicht selten war der Verbraucher der Leidtragende, weil sich durch die langwierigen Verhandlungen sein Wechselwunsch ungebührlich verzögerte. Diese Situation wurde durch die neue Verordnung entschärft: wenn der Grundversorgungsvertrag fristgerecht gekündigt wurde, wirken sich Preiserhöhungen nicht mehr zu Lasten des Verbrauchers aus. Indem der Verbraucher innerhalb weniger Wochen zu einem billigeren Anbieter wechselt, kann er flexibel auf die Erhöhungen von Strom- oder Gaspreisen reagieren. Einsparungen von bis zu 300 Euro im Monat sind je nach Standort möglich. Bislang machen aber nur fünf Prozent von diesem Recht auf Wechsel Gebrauch. Zu wenig, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu entfachen. Viele Verbraucher scheuen den Wechsel und befürchten, dass der Strom abgeschaltet und der Gashahn zugedreht wird. Vielfach sind alternative Angebote auch nicht bekannt und so kommt es, dass die Menschen sich der Preispolitik ihres Stromlieferanten hilflos ausgeliefert fühlen. Die Politik setzt den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb und stärkt so die Wahlfreiheit des Kunden. Billigvorwahlen beim Telefonieren zeigen, wie es auch beim Strom und Gas laufen kann. Das wollen wir durch die Stärkung der Verbraucherrechte erreichen, denn wir verstehen den Privatkunden als aktiven, selbstbewussten Partner auf dem Energiemarkt. Durch sein marktbewusstes Verhalten belohnt er den kostengünstigsten oder umweltfreundlichsten Anbieter und schafft so einen wichtigen Anreiz zum Wettbewerb unter den Energieversorgern. Viele gute Tipps und Hinweise zum Energiesparen finden sich auch im Internet, so beispielsweise bei der „Initiative Energieeffizienz“ (www.stromeffizienz.de) , beim Bundeswirtschaftsministerium (www.bmwi.de), beim Bundesumweltministerium (www.bmu.de) und beim Umweltbundesamt (www.uba.de) . Ein Blick lohnt sich.
Herzliche Grüße,
Julia Klöckner