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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Harald D. •

Frage an Julia Klöckner von Harald D. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Klöckner,

kann die Opposition in einer parlamentarischen Anfrage klären,nach welchen Kriterien Lehrer in Kinder-und Jugendpsychiatrien abgeordnet werden?
Ob alle Unterrichtenden gesunde,psychisch stabile,didaktisch,pädagogisch,psychologisch geschulte Lehrer mit 2.Staatsexamen sind?(denn leere,ausgebrannte Lehrer lehren ins Leere!Und Lehrerluschen können keine psychisch kranken Kinder pushen!))
Warum die Schulaufsicht über diesen Unterricht das Förderschulreferat hat,obwohl die wenigsten Patienten Förderschüler sind?
Ob nach schulscharfer Ausschreibung die Abordnung von qualifizierten Lehrern dorthin erfolgt?
MfG
Harald Dupont

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dupont,

in der vergangenes Legislaturperiode hat sich mein Kollege Hans-Josef Bracht, MdL, um dieses Thema bereits gekümmert. Die Ergebnisse sind in der Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 15/ 4808 nachzulesen.

Zur Auswahl von Lehrerinnen und Lehrer für den Krankenhausunterricht führt die Landesregierung aus:

"Die Zuständigkeit für die Organisation des Krankenhausunterrichts ist Aufgabe der Schulbehörde. Da es sich nicht um die Übertragung einer Funktion handelt, findet kein standardisiertes Auswahlverfahren statt. Mit der Erteilung von Krankenhausunterricht werden Lehrkräfte beauftragt, die im Schuldienst des Landes sind; sie übernehmen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung. Ziel ist es, in jedem Einzelfall geeignete Lehrkräfte zu beauftragen. Die Vorstellungen der Klinikleitung werden bei der Auswahl des Lehramtes der jeweiligen Lehrkraft berücksichtigt; die Behandlungsschwerpunkte der Klinik, die besonderen krankheitsbedingten Problemlagen der Patientinnen und Patienten sowie die Lehrämter der bereits an der Einrichtung eingesetzten Lehrkräfte sind hier wichtige Kriterien. Entsprechend der Handreichungen für den Krankenhaus- und Hausunterricht werden Lehrkräfte als geeignet angesehen, die offen sind für diese Aufgabe und über grundlegende, fachliche und pädagogisch-didaktische Kompetenzen für die Erteilung von Krankenhausunterricht verfügen. Insbesondere gefordert ist die Kompetenz, Unterricht unter besonderen Bedingungen mit einem hohen Maß an Differenzierung in heterogenen Gruppen zu organisieren sowie Interesse an der Unterrichtung von Schülerinnen und Schüler in besonderen Problemlagen in Kleingruppen. Dazu hat es sich bewährt, dass die Schulbehörde unter Mitwirkung der Klinikleitung mit den interessierten Lehrkräften im Vorfeld der Beauftragung Gespräche führt, die auch die sich aus dem Behandlungsschwerpunkt ergebenden Anforderungen an Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Empathiefähigkeit und an personale Kompetenzen thematisieren. Ein weiterer Gesichtspunkt ist der der Regionalität, um Fahrtwege zur Klinik möglichst gering zu halten."

Herzliche Grüße,

Julia Klöckner

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