Frage an Julia Klöckner von Johannes H. bezüglich Finanzen
Guten Tag Frau Klöckner,
derzeit befindet sich der künftige "Rettungsschirm" ESM in der parlamentarischen Beratung. Nach dem vorliegenden vertragsentwurf wird Deutschland laut Aufteilungsschlüssel für 27,15 % der Gesamtsumme von 700 Mrd. Euro bürgen; dies entspricht für 190,05 Mrd. Euro bürgen.
Der Bundeshalt 2011 beträgt 305,8 Mrd Euro. Damit würde Deutschland aktuell mit 62,3 % seines Bundeshaltes bürgen. Bürgen bedeutet, die Zahlungen zu übernehmen. Ein Zahlungsausfall verschiedener Länder, die den ESM in Anspruch nehmen könnten ist wahrscheinlich. Dies ist aktuell an Griechenland zu erkennen, welchem die Rettungsgelder in Höhe von 110 Mrd. Euro nicht helfen und aktuell bereits Umschuldungen diskutiert werden.
Der Vertragsentwurf zum ESM sieht vor, dass der ESM finanzielle Mittel mobilisieren (= Kredite beschaffen) soll (Artikel 3 und 17)); ein Grundkapital bedingungslos einzuzahlen ist (Artikel 8; auf D entfallen 22 Mrd. Euro); Änderungen am Grundkapital selbstständig (!) beschließen (Artikel 10); bei Ausfall eines ESM Mitgliedes, diese Summe durch die restlichen Mitglieder zu tragen ist (In allerletzter Konsequenz bedeutet dies, das der letzte übrigbleibende Bürge für 700 Mrd. Euro haftet); der ESM sowie seine Führungspersönlichkeiten gerichtliche Immunität besitzen (Artikel 27 und 30).
Der Vertragsentwurf sieht keine parlamentarische Beteilung zu Auszahahlungen und potenziellen Aufstockungen vor. Dies würde in haushaltsrechtlicher Hinsicht de facto eine Entmachtung der nationalen Parlamente bedeuten.
Bitte sagen Sie mir,
- wie Sie zu den vorgetragen Fakten hinsichtlich des ESM stehen
- ob Sie den künftigen ESM befürworten,
- und wie Sie eine derart umfassende, auf Deutschland potenziel entfallende Zahlungsverpflichtung verantworten können, falls ihr Votum zm ESM positiv ausfällt.
Freundliche Grüße,
Johannes Hüdepohl