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Julia Klöckner
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Frage von Matthias H. •

Frage an Julia Klöckner von Matthias H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Klöckner,

ist es richtig, dass Sie heute per Twitter mitgeteilt haben: "Es kann nicht sein, dass Ackerflächen, die wir zur Nahrungsmittel- u. Energieprod. brauchen, mit Solaranlagen zugepflastert werden." ?

Falls ja, was möchten Sie damit aussagen? Ich verstehe Sie so, dass Flächen die für die Energieproduktion genutzt werden könnten (z.B. Maisanbau?) nicht mit Anlagen zur Energieproduktion belegt werden dürfen? Das scheint mir widersinnig.

Dazu kommen noch folgende Punkte:
- Zwar teile ich den Standpunkt nicht, aber ich kann nachvollziehen wenn jemand Bedenken hat, Pflanzen zur Nahrungsproduktion durch Pflanzen zur Energieproduktion zu ersetzen. Zumindest in Südamerika scheint das tatsächlich ein Problem zu sein. Diese Bedenken teilen Sie aber ausdrücklich nicht.
- Solaranlagen und Landwirtschaft können kombiniert werden. Es gibt Flächen mit Solarkollektoren und Photovoltaik die gleichzeitig beweidet werden.
- Falls landwirtschaftliche Flächen tatsächlich knapp wären, kann - wie Ihnen sicherlich bekannt ist - die Produktion an Nahrungsmitteln um den Faktor 2 bis 5 gesteigert werden, durch den Verzicht auf Fleischproduktion.

Aus den genannten Gründen ist mir unklar was Sie hier mitteilen wollten. Es würde mich sehr freuen wenn Sie das erläutern können.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Matthias Henkelmann

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Sehr geehrter Herr Henkelmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Januar 2010, in der Sie um Erläuterung bitten, weshalb zukünftig Fotovoltaikfreiflächenanlagen nicht mehr auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden sollten.

Der Flächenverbrauch in Deutschland liegt derzeit bei ca. 130 Hektar pro Tag. Betroffen sind vorrangig land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist ein Ziel von durchschnittlich 30 Hektar Flächeninanspruchnahme pro Tag verankert.

Zudem sind Nutzungskonkurrenzen zwischen der Stromproduktion mit Fotovoltaikfreiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und der landwirtschaftlichen Primärproduktion nicht auszuschließen.

Eine Möglichkeit, den täglichen Verbrauch an wertvollen land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Nutzungskonkurrenzen zu reduzieren, sehe ich daher darin, die Stromproduktion aus Fotovoltaikfreiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr über das Erneuerbare-Energiengesetz zu unterstützen.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, dass einige Freiflächenanlagen auf begrüntem Ackerland mit Schafen beweidet werden. Allerdings fangen Fotovoltaikanlagen viel Sonnenenergie vom Boden und der Vegetation ab - was auch Sinn und Zweck solcher Einrichtungen ist. Es sind daher Überdeckungseffekte für die Vegetation und damit Lücken im Grünlandbestand möglich. Die Beweidung solcher Fotovoltaikfreiflächenanlagen mit Schafen dürfte daher eher als landschaftspflegerische Maßnahme einzustufen sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Julia Klöckner

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