Frage an Julia Böcklen von Johannes B. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Sehr geehrte Frau Böcklen,
als 2015 das Zuwanderungsgesetz in Kraft trat, wurde bundesweit die Migrationsberatung eingeführt, allerdings nur auf Projektbasis. Sie wird durch die Freie Wohlfahrtspflege durchgeführt und ist permament überlastet. Wie stehen Sie dazu, die Migrationsberatung zu einem kontinuierlichen Regeldienst zu machen und die finanzielle Ausstattung den hohen Bedarfen entsprechend deutlich zu verbessern?
Sehr geehrter Herr Brandstäter,
zu einer umfassenden und progressiven Migrationspolitik gehört für uns auch die finanzielle Verbesserung und Unterstützung von Migrationsberatungen. Daher wollen wir uns dafür einsetzen, dass Beratungsstellen für Asylbewerber*innen sowie für Menschen, die von diskriminierender oder rassistischer Gewalt betroffenen sind, finanziell und personell gestärkt werden. Einer Überlastung der freien Wohlfahrtspflege ist in jedem Fall entgegenzuwirken.
Viele Grüße
Julia Böcklen