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Jürn Jakob Schultze-Berndt
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Frage von Verena F. •

Frage an Jürn Jakob Schultze-Berndt von Verena F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schultze-Berndt,

ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als zuständiger Abgeordenter meines Wahlbezirks.
Es geht um die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, genauer gesagt die Ermächtigung der Bundesregierung zur einheitlichen Festsetzung von Coronamaßnahmen-Rechtsverordnungen und die Einführung einer bundesweit verbindlichen Notbremse ab einer Insidenz von 100.
Fragen: Wie passt diese Änderung zu der ab 01.04.21 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderung die besagt, dass der Insidenzwert nicht mehr das alleinige Kriterium für Verbote, Einschränkungen und weitere Lockdown-Maßnahmen sein darf?
Ist die geplante Gesetzesänderung mit unserem Grundgesetz zu vereinbaren?
Ich spreche mich gegen die geplante bundesweit einheitlichen Notbremse aus, da sie aus meiner Sicht gegen den o.g. Leitlinie (Insidenzwert darf nicht einziger Faktor für rigide Maßnahmen sein) verstößt und den einzelnen Ländern wichtige Kompetenzen entzieht.
Ich bitte Sie um eine Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Verena Fischer

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Antwort ausstehend von Jürn Jakob Schultze-Berndt
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