Frage an Jürgen Schröder von Werner I. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schröder, Anfang März habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und lebe mit meiner tschechischen Frau in Nordböhmen. Ich bin seitdem nicht mehr krankenversichert. Die tschechischen Kassen verlangen von mir eine Daueraufenthaltsgenehmigung (DAG) und verwiesen mich an die Fremdenpolizei. Diese verlangte zunächst eine Geldstrafe, weil ich nicht krankenversichert bin und meine bis August 2009 gültige Aufenthaltsgenehmigung (AG) 2007 zusammen mit meinem Reisepass abgelaufen sei. Ich habe ihnen das abgelehnt, musste aber eine neue, nur zwei Jahre gültige AG beantragen - anschließend könne ich die DAG beantragen (ich habe seit 14 Jahren eine AG). Ich suchte die Deutsche Botschaft in Prag auf, um einen neuen Reisepass als Voraussetzung für die Beantragung der DAG zu beantragen - ich hätte dann versucht, diese sofort zu beantragen. In der Botschaft erklärte man mir: 1. benötige ich als EU-Bürger in Tschechien keine AG, 2. sei mein Personalausweis innerhalb der EU ein gültiger Reisepass und deshalb könne ich 3. sofort den Antrag auf DAG stellen.
Dazu muss ich eine Sprachprüfung ablegen, was kein Problem wäre. Aber es gibt nur gelegentlich Termine für diese Prüfung und nicht hier vor Ort, sondern 75 km entfernt in Ústi n. L. Das muss natürlich ausgewertet werden, anschließend könnte ich - wieder in Ústi - den Antrag auf DAG stellen. Bearbeitungszeit: 8 Wochen. Frühestens in drei Monaten könnte ich mich demnach krankenversichern - ein sehr beunruhigendes Gefühl. Ich habe daraufhin bei der AOK nachgefragt, um mich freiwillig weiterzuversichern, und erhielt die Auskunft: „Das geht nicht, wenn Sie nicht in Deutschland leben.“ In drei Monaten werde ich, als Grenzgänger in Dresden beschäftigt, ohnehin wieder pflichtversichert. Mir scheint, bis dahin darf ich einfach nicht krank werden… Die Niederlassungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums steht auf dem Papier - in den Köpfen ist sie noch lange nicht angekommen. Was raten Sie mir?