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Frage von Janet P. •

Frage an Jürgen Scharf von Janet P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wissen Sie was ein Vermittlungsgutschein ist? Diese Scheine sind bis 31.12.2006 befristet. Mich würde interessieren, ob sie eine Verlängerung befürworten oder ablehnen?

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Sehr geehrte Frau Platte,

was ist ein Vermittlungsgutschein?

Arbeitslose können sich an einen privaten Arbeitsvermittler wenden und sich von diesem einen neuen Job beschaffen lassen. Die Kosten der privaten Ar-beitsvermittlung trägt die Agentur für Arbeit. Die Agentur stellt dem Arbeitslosen einen Vermittlungsgutschein aus, den er einer privaten Arbeitsvermittlung seiner Wahl vorlegen kann. Vermittlungsgutscheine können persönlich, per Fax, Brief oder Internet bei der Arbeitsagentur angefordert werden.

Der Deutsche Bundestag hat am 24.09.2004 beschlossen, den Vermittlungsgutschein zunächst bis zum 31.12.2006 zu verlängern. Der Gutschein kann nun bereits nach 6-wöchiger Arbeitslosigkeit, früher erst nach 3 Monaten, beantragt werden. Bezieher des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) haben keinen An-spruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die Höhe des Vermittlungsgutscheins beträgt nunmehr 2.000 Euro. Die erste Rate von 1.000 Euro wird erst gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Wochen bestand. Die zweite Rate von 1.000 Euro wird wie bisher gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestand. Rechtsvorschrift bildet hier der § 37 a SGB III.

Verlängerung des Vermittlungsgutscheines?

Der Vermittlungsgutschein selbst hat leider die an ihn gestellten Erwartungen nicht erfüllt. Infolge vielfältiger bürokratischer Hemmnisse war eine Vermittlung nur schwer möglich. Die Idee des Vermittlungsgutscheines an sich ist jedoch durchaus positiv zu bewerten, da es für die CDU-Landtagsfraktion gilt, privaten Anbietern auf dem Arbeitsmarkt eine faire Chance und gleiche Konditio-nen im Wettbewerb der Vermittlungen zu gewährleisten.