Frage an Jürgen Scharf von Georg H. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Scharf!
Wann werden für Politiker und Beamte die jahrelangen Pensionsbezüge abgeschafft? Sie beziehen in ihrer Amtszeit hohe Gehälter und Zusatzleistungen (Aufzählung erspare ich mir - sind Ihnen bestens bekannt) und können somit wie jeder andere Bürger für Ihre Rente - pardon Pension - selber sorgen!
Sehr geehrter Herr Hall,
auch Abgeordnete haben für die von Ihnen geleistete Arbeit einen Anspruch auf eine geregelte Altersversorgung. Wollte man Ihrem Vorschlag folgen, zur Alterssicherung der Mitglieder des Landtages ein Rentenversicherungssystem einzuführen, müssten die Abgeordnetenbezüge aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erhöht werden, wie dies in Nordrhein-Westfalen geschehen ist. Anderenfalls wäre eine Vergleichbarkeit mit anderen Berufsgruppen (z.B. Richter oder andere ähnlich verantwortliche Positionen) nicht mehr gegeben.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist 1999 einen anderen Weg gegangen. Mit der Einführung des so genannten "Linearen Modells" wird für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Landtag ein Anspruch von 3 von Hundert der Grundentschädigung erworben, höchstens 69 v.H.. Dieses Anrecht wird um 50 v.H. verringert, wenn der ehemalige Abgeordnete weitere Altersbezüge erhält, die er durch andere Tätigkeiten erworben hat.
Ich denke, dass damit eine angemessene, zukunftsfähige Regelung gefunden wurde.
In der Hoffnung, dass meine Antwort Ihr Verständnis findet, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Scharf