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Frage von Christina A. •

Frage an Jürgen Scharf von Christina A. bezüglich Staat und Verwaltung

Werter Herr Scharf

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Gilt diese Regelung eigentlich auch für Ministerpräsidenten ? Nach Auskunft der Uni Halle, hätte die Regelung auch etwas mit der Problematik der Leistungsfähigkeit im Alter zu tun. Sollten Sie die Wahl gewinnen und Herr Böhmer wird wieder Ministerpräsident, dann wäre er zum Ende der Wahlperiode bereits 74. Ist das nicht etwas problematisch ? Ich möchte mit dieser Frage Herrn Böhmer nicht zu nahe treten. Wenn er Direktkandidat wäre, hätte ich ihm die Frage selbst gestellt. Gehen Sie von einem vorzeitigen Rücktritt von Herrn Böhmer aus und wer wäre in diesem Fall sein Nachfolger ?

Viel Glück bei der Wahl.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Fau Augustin,

die erwähnte Altersbegrenzug gilt nicht für Minister, also auch nicht für den Ministerpräsidenten, und auch nicht für Abgeordnete. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Wähler entscheiden soll, wer ihn vertritt.. Übrigens gibt es immer wieder beeindruckende Beispiele der Leistungsfähigkeit älterer Menschen. Ich gehe davon aus, dass mit der schrittweisen Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auch die entsprechenden Regelungen für Beamte verändert werden.
Der Vertretungsfall des Ministerpräsidentenden im Fall seiner Erkrankung oder auch im Falle eines Urlaubes ist in der Geschäftsordnung der Landesregierung geregelt. Bei einem Ausscheiden des Ministerpräsidenten aus dem Amt muss der Landtag einen neuen Ministerpräsidenten wählen. Ich persönlich wünsche, dass es unserem Ministerpräsidenten gelingt, im Laufe der nächsten Legislaturperiode eine geordnete Amtsübergabe vorzubereiten.

mfG

J. Scharf