Frage an Jürgen Scharf von Sven C. bezüglich Staat und Verwaltung
Wie stehen Sie zur aktuellen Besoldungssituation im öffentlichen Dienst? Wäre es nicht 16 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit Zeit, ein einheitliches Besoldungsniveau (Ost / West) innerhalb der Verwaltung unseres Landes zu schaffen? Wie stehen Sie zur Abschaffung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Beamten? Sollen diese Leistungen auf Dauer abgeschafft bleiben?
Sehr geehrter Herr, Christian
für Ihre Nachricht bedanke ich mich herzlich. Nachfolgend möchte ich Ihre Antworten auf Ihre Fragen zur Besoldungsentwicklung im Öffentlichen Dienst beantworten.
Mit dem im Jahr 2003 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung wurde für einen Teil der angestellten Landesbediensteten Sachsen-Anhalts ein Tarifvertrag abgeschlossen, der im Gegenzug für eine Absenkung der Wochenarbeitszeit - und entsprechend auch des Gehaltsniveaus auf 92,5 Prozent - betriebsbedingte Kündigungen bis 2009 ausschließt. Insofern ist die aktuelle Besoldungsentwicklung im Öffentlichen Dienst Sachsen-Anhalts nicht mit derjenigen in den meisten anderen Bundesländer vergleichbar, wo derartige Tarifverträge nicht existieren. Wichtig ist, dass mit diesem Tarifvertrag betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden konnten.
Allgemein vertrete ich die Auffassung, dass die Besoldungsentwicklung im Öffentlichen Dienst nicht grundsätzlich von der Gehaltsentwicklung anderer abhängig Beschäftigter abgekoppelt werden sollte. Jedoch sollte die Öffentliche Hand angesichts der hohen Konsolidierungslasten, die auf Bund, Ländern und Kommunen lasten, bei Lohnerhöhungen keinesfalls eine Vorreiterrolle einnehmen. In den letzten Jahren ist dies leider nur unzureichend berücksichtigt worden.
Die CDU steht hinter dem vereinbarten Tarifrahmen, nach dem bis zum 31.12.2009 eine Angleichung der Vergütung bzw. Besoldung zwischen Ost und West erfolgen sollte. Sofern sich Bundestag und Bundesrat im Rahmen der Föderalismusreform zur Übertragung der Zuständigkeiten für Besoldung und Versorgung auf die Länder einigen sollten, kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es zu regionalen Unterschieden in der Besoldung der Beamten kommt. Gleiches gilt für die Vergütung der Angestellten.
Schweren Herzens hat die CDU die von der Landesregierung vorgenommene (weitgehende) Streichung der Sonderzuwendungen (Urlaubs- / Weihnachtsgeld) für Beamte mitgetragen. Die so vollzogene Beteiligung der Beamten an der Konsolidierung des Landeshaushaltes war und ist unumgänglich, da Sachsen Anhalt in bereits mit ca. 19 Mrd. Euro oder rund 7.600 Euro pro Einwohner verschuldet ist. Nur ein strikter Konsolidierungs- und Sparkurs ermöglicht den Erhalt der langfristigen finanziellen Gestaltungsfähigkeit. Wichtig war uns, dass zumindest die unteren Besoldungsgruppen weiterhin eine - wenn auch geringe - Sonderzuwendung erhalten. Dies hat die CDU in schwierigen Haushaltsberatungen durchsetzen können. Außerdem hat die CDU dafür gesorgt, dass die durch die Streichung der Sonderzuwendung in den oberen Besoldungsgruppen freiwerdende Finanzmittel für umfangreiche Beförderungen eingesetzt werden konnten.
Die Streichung der Sonderzuwendungen ist nicht endgültig erfolgt, d.h. sie wurde zunächst nur für den Zeitraum des Doppelhaushaltes 2005/06 beschlossen. Anschließend muss jeweils im Rahmen der Haushaltsaufstellung - also jährlich bzw. zweijährlich - über die Gewährung von Sonderzuweisungen und deren Höhe entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Scharf