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Jürgen Creutzmann
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Frage von Marion W. •

Frage an Jürgen Creutzmann von Marion W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Creutzmann,

in der aktuell geplanten Revision der Tabakrichtlinie ist in einem Unterpunkt als Ziel das faktische Verbot der E-Zigarette geplant (Nikotinreduktion auf 4mg, bzw. völlig nikotinfrei). Siehe dazu: http://blog.rursus.de/2013/03/nikotin-wirklich-so-schlecht-wie-sein-ruf/
Dabei wird immer wieder auf diverse Analysen verwiesen.

Wo bitte kann man diese sogenannten Expertenanalysen, die soweit ich bisher feststellen konnte, lediglich Spekulationen sind, nachlesen und vor allem wo sind die dazu relevanten Quellen genannt?

Ich habe mich als medizinischer Laie eingehend mit dem Thema beschäftigt und muß feststellen, alle fundierten und wissenschaftlich belegten Informationen die ich bisher aus den unterschiedlichsten Quellen weltweit zusammengetragen habe, sind egal ob medizinisch oder juristisch, --- siehe dazu: http://www.vd-eh.de/de/juristisches-gutachten-neue-tabakrichtlinie-ist-rechtswidrig.html --- geprägt pro E-Zigarette.

Nur die Pseudoexperten verteufeln die E-Zigarette, natürlich ohne dies zu belegen.

Wollen Sie wirklich durch diese Regulierung eine Hand am Hammer zum Einschlagen meiner Sargnägel sein?

Ich bin nicht entwöhnt – ich habe lediglich ein 1000fach gefährlicheres Genussmittel (Rauchen) gegen ein wohlschmeckenderes und weniger gefährliches (Dampfen) getauscht.

Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, ohne gründlichste Recherche Ihrerseits, siehe dazu: http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf - einem solch perfiden Plan der Lobbyisten zuzustimmen?

Mit bestem Gruß

Marion Wandl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Wandl,

vielen Dank für Ihre Frage. Den Anwendungsbereich der Tabakprodukterichtlinie auch auf die E-Zigarette zu erweitern, ist in der Tat ein umstrittener Punkt. Auch ich denke, dass diese Produkte durchaus ihren positiven Nutzen haben könnten, da sie für Raucher eine weniger schädliche Alternative darstellen. Grundsätzlich sollten sie daher weiter angeboten werden könnnen.

Unter welchen Bedingungen und wo der Verkauf stattfinden kann, ist eine andere Frage. Da es sich bei Nikotin um eine Droge und ein Nervengift handelt, sollten die Liquids für die E-Zigaretten reguliert werden. In welcher Form, darüber müssen wir im Europäischen Parlament in den kommenden Monaten diskutieren. Mögliche Beschränkungen sollten verhältnismäßig sein, also das Produkt nicht faktisch verbieten - denn immerhin schädigt die E-Zigarette keine anderen Menschen, wie es beim Tabakrauch möglich ist.

Zudem setze ich mich auch dafür ein, einem erwachsenen Menschen ein gewisses Maß an Eigenverantwortung zuzugestehen.

Mit freundlichen Grüßen aus Brüssel,

Ihr Jürgen Creutzmann