Frage an Jürgen Creutzmann von Georg a. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Creutzmann,
wie stehen Sie zum Beschluss der EU Kommission eine Frauenquote für Aufsichtsräte einzuführen?
Widerspricht dies nicht dem Diskreminierungsverbot. Wenn 40 % Frauen vorgeschrieben würden, müssten dann nicht auch 40 % Männer vorgeschrieben werden.
Widerspricht eine Quote nicht überhaupt unserer Verfassung (Grundgesetz), demnach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Faktisch würde eine Quote dies aber bei gleich geeigneten Personen bewirken. Die Unterschiede im Verhalten und Denken zwischen den Geschlechtern ist ähnlich groß wie zwischen unterschiedlich sozialisierten Menschen. Müssten dann nicht auch für solche Fälle entsprechende Quoten eingerichtet werden.
Mit freundlichem Gruß
Ich teile die Auffassung der Bundesregierung, dass die Frage eine Frauenquote von den Mitgliedstaaten, sofern gewünscht , angepackt werden sollte und nicht von der EU. Nach unserem Grundsatz kann niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Trotzdem erscheint eine Quotierung eines Aufsichtsrates möglich, weil die Quotierung nur zu der Anzahl der Mandate (männlich oder weiblich) eine Aussage macht, nicht jedoch zu der Qualifikation der Person.
In Deutschland käme noch die Besonderheit der paritätischen Besetzung des Aufsichtsrates hinzu. Eine Frauenquote müsste dann auch für die Arbeitnehmervertreter eingeführt werden, was das Ganze weiter komplizieren dürfte. Ich hoffe, dass die DAX-Unternehmen bis zum Jahre 2020 den Anteil der Frauen in Aufsichtsräten derart erhöhen, dass eine gesetzliche Regelung überflüßig wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Creutzmann