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Jürgen Creutzmann
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Frage von Maurice F. •

Frage an Jürgen Creutzmann von Maurice F. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Creutzmann,

wie gedenken Sie gegen den zusehens sinkenden Standard bei Gebrauchsgegenständen vorzugehen?

Ich denke hier an geplante Obsolezens und möchte Sie fragen wie Sie die Rolle der Verbraucher gegen die Kapitalinteressen der Großunternehmen verteidigen wollen?

Als Beispiel nenne ich Ihnen hier Bürodrucker im Billigsegment, die auch nach der Meldung, die von einem Kontrollchip ausgesendet wird, dass der Drucker nicht mehr funktioniert, vollkommen funktionsfähig sind, aber nur mit entsprechender umgehung des Chips, z.B. mit einem kleinen Computerprogramm. Aber auch im Bereich der Bekleidung, wo ein Kleidungsstück einer beliebigen Großkette kaum noch die Saison übersteht, geschweige denn 2 oder 3 Jahre.

Wie wollen Sie diese Methoden angehen und vor Allem, wie wollen Sie dabei auch die Industrie berücksichtigen, die diese Technick als Selbstschutz einsetzt, um einen stehtigen Kaufzwang zu erzeugen und damit immer mehr verkaufen könnten. Wäre es an dieser Stelle nicht sinnvoller die Nachfrage in der EU zu stärken und damit einen Quallitätsschub zu veranlassen?
Oder ist villeicht langfristig eine stärkung nicht europäischer Kaufkraft geplant, die wiederum gut für den Export der EU wäre?

Ich denke am Ende lieber an den Verbraucher als an die Industrie, deshalb die Frage; was auch immer Sie dazu planen, wie wird es dem Verbraucher nutzen?

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Ferdinand

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ferdinand,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Verbraucherschutzes in Deutschland.

Als Obmann der ALDE im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz setze ich mich dafür ein, dass Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, und Verbraucher die Vorteile des weltweit größten Wirtschaftsraums voll ausschöpfen können.

Was die Qualität von Verbrauchsgütern angeht, werfen Sie in der Tat eine interessante Frage auf. Es mag hier Entwicklungen geben, die weder im Sinne des Verbrauchers, noch im Sinne einer nachhaltigen Ressourcennutzung sind. Jedoch ist hier der Gesetzgeber meiner Meinung nach nur in begrenztem Maße gefordert.

Die Qualität von Produkten liegt letztlich in der Entscheidung des Herstellers, der sich dabei natürlich an der Nachfrage orientiert. Hier ist der mündige Verbraucher gefragt, bewusst qualitativ hochwertige Waren zu kaufen. In einer freien Marktwirtschaft kann und darf der Gesetzgeber dem Verbraucher diese Entscheidung nicht abnehmen.

Was wir jedoch auf europäischer Ebene tun können, ist dem Verbraucher zu helfen, die richtige Wahl zu treffen und ihm entsprechende Rechte einzuräumen. So beruhen z.B. die verpflichtenden Verbrauchsangaben zu Waschmaschinen und Kühlschränken (Klasse A, B ,C etc) auf europäischen Regelungen und hier ist auch angedacht bei weiteren Produktklassen für Transparenz zu sorgen. Auch gibt es einen europäischen Schutz der Verbraucher gegen irreführende Werbung.

Zudem setzen wir in uns Brüssel für eine hohe Produktsicherheit ein, die Sie anhand des CE-Zeichens auf Verbrauchsgütern erkennen können. Strikte Standards gelten z.B. für die Sicherheit von Kinderspielzeug oder Elektrogeräten. Ferner gibt es ein europäisches Warnsystem für gefährliche Verbrauchsgüter, die nötigenfalls europaweit vom Markt genommen werden können.

Für die eigentliche Produktqualität, die letztlich auch eine subjektive ist, kann der Gesetzgeber aber nicht zuständig sein. Manche Verbraucher mögen ein günstigeres Produkt bevorzugen, während anderen die Qualität wichtiger ist. Der Verbraucher hat also die Wahl und kann damit das Angebot beeinflussen.

Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben. Für weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen die entsprechende Website der EU-Kommission empfehlen, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/index_de.htm finden können.

Ich verbleibe mit den besten Grüßen aus Brüssel,

Ihr Jürgen Creutzmann