Frage an Jürgen Creutzmann von Werner M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Creutzmann,
ihre Antwort auf die Frage des Kollegen Peter Lang kann ich so nicht stehen lassen.
Die Landesregierung hat diesen Beschluss zur Heraufsetzung des Pensionierungsalters für Polizeibeamte ohne jede Beteiligung der Berusvertretungen in einer quasi "Nacht und Nebelaktion" umgesetzt.
SPD/FDP haben zudem keine nennenswerte Übergangsregelungen zugelassen (Kollegen wurden kurz vor ihrer Pensionierung mit einer Verdoppelung ihrer Restarbeitszeit konfrontiert) und sich bei den beschriebenen Ausnahmen nur daran orientiert, ob diese durch div. Zulagen (Schichtzulage, Erschwerniszulage) rückwirkend belegbar sind.
Betrachtet man aber die polizeiliche Wirklichkeit, so stellt man fest, dass insbesondere auch Kollegen im Tagesdienst bei Schutz- und Kriminalpolizei in vielen Arbeitsbereichen zumindest vergleichbar mit dem Schichtdienst belastet sind. Die Polizeiarbeit in Mordkommissionen, bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und z.B. in der Kriminaltechnik können hier sicherlich als überzeugendes Beispiel dienen. Wenn Sie das nicht glauben, werden sich sicherlich viele Fachkommisariate finden, die Ihnen einen näheren Einblick in unsere Arbeit erlauben.
Sehr geehrter Herr Creutzmann,
unsere Kolleginnen und Kollegen sind von dieser Maßnahme der Landesregierung schwer enttäuscht. Sie hätten sich Regelungsmodelle vorstellen können, die nicht das Lebensalter, sondern die Lebensarbeitszeit - verbunden mit einer Aktivierung der Freiwilligkeitsregelung - in den Vordergrund stellt. Die Landesregierung hat aber lieben einen Kurs der Konfrontation gewählt und damit der ganzen Polizei einen riesigen Bärendienst erwiesen.
Im Interesse aller Kollegen kann ich nur hoffen, dass entweder das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Kürze gegen diese Regelung entscheiden wird oder aber die kommende Landesregierung diese Entscheidung wieder auf ein vernünftiges Maß zurückführen wird.
mfG
Werner Märkert