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Jürgen Coße
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Frage von Lennart B. •

Was tun Sie, um die Funktionsfähigkeit des IStGH trotz der US-Sanktionen sicherzustellen?

Sehr geehrter Herr Coße,

US-Präsident Trump hat weitreichende Sanktionen gegen Mitarbeiter des IStGH erlassen. Sanktionen gegen die Institution selbst könnten folgen, was die Existenz des IStGH gefährden könnte, da beispielsweise dessen IT-Systeme auf Microsoft-Produktee angewiesen sind, deren Nutzung nach dem Sanktionserlass unmöglich sein wird. Was tun Sie, um sicherzustellen, dass der IStGH trotzdem weiterhin seine Aufgabe als zentrales Organ der internationalen Strafrechtspflege erfüllen und Völkerrechtsverbrecher zur Verantwortung ziehen kann?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.

Mit freundlichen Grüßen

L.B.

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Antwort von
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Sehr geehrte*r L.B.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Deutschland ist aktuell nach Japan der zweitgrößte Beitragszahler zum Haushalt des IStGH und setzt sich aktiv dafür ein, dass der Gerichtshof möglichst effektiv arbeiten kann und breite Unterstützung in der Staatengemeinschaft findet. Dabei soll es meiner Ansicht nach bleiben. Ich bin davon überzeugt, dass der Gerichtshof im Ringen um mehr Gerechtigkeit und beim Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, einen wirksamen Beitrag leistet. Ich werde mich auch zukünftig dafür einsetzen, dass der IStGH weiter an Bedeutung und Akzeptanz als „Weltstrafgericht“ erlangt.

Viele Grüße

Jürgen Coße