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Judith Skudelny
FDP
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Frage von Stefan K. •

Nachdem das aktuelle Klimagesetz nun aufgeweicht werden soll, was tuen die FDP geführten Ministerien, insbesondere das Verkehrsministerium für zukünftige Generationen im Kontext Klimaschutz?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

die Klimaziele werden überhaupt nicht aufgeweicht! Im Gegenteil: Durch die sektorübergreifende Gesamtbetrachtung sorgen wir dafür, dass die deutschen Klimaziele noch besser und zu möglichst geringen Kosten erreicht werden können. Die aktuellen Sektorziele haben in der Praxis nur dafür gesorgt, dass oftmals viel Geld für kurzfristige, wenig wirksame Maßnahmen ausgegeben wurde. Langfristig angelegte, viel wirksamere Klimaschutzmaßnahmen sind dafür auf der Stecke geblieben.

Gerade im Verkehrssektor sind dank des Ausbaus der Ladeinfrastruktur mit mehr E-Autos und einer größeren Verfügbarkeit von klimafreundlichen synthetischen Kraftstoffen für das Ende des Jahrzehnts immense Sprünge bei der Reduzierung der Emissionen zu erwarten. Es wäre grundfalsch, nur auf starre Jahresziele zu blicken und diese bereits angeschobenen Maßnahmen nicht zu berücksichtigen. Dieser dynamischen Entwicklung werden wir mit der mehrjährigen sektorübergreifenden Gesamtrechnung endlich gerecht.

Gleichzeitig stärken wir das jährliche Monitoring. Wir etablieren ein Frühwarnsystem, das ein rechtzeitiges Gegensteuern ermöglicht, wenn die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zeigen, dass mit den aggregierten Jahresemissionen bis zum Jahr 2030 das Gesamtminderungsziel nicht erreicht wird.

Die FDP steht ganz klar zu den Pariser Klimazielen. Deshalb schlagen wir als FDP-Fraktion außerdem vor, das Brennstoffemissionshandelsgesetz zu einem echten Emissionshandel mit fester Emissionsgrenze weiterzuentwickeln. Über den Europäischen Emissionshandel und den nationalen Emissionshandel wäre damit sichergestellt, dass alle Sektoren einen Beitrag leisten. Anders lässt sich Klimaneutralität 2045 ohnehin nicht erreichen. Die Flexibilitätsoptionen leiten sich unmittelbar aus dem europäischen Recht ab und sind bereits heute im deutschen Klimaschutzgesetz vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny

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