Frage an Judith Skudelny von Hedwig H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Skudelny,
in Ihrer Funktion als Mitglied des Verbraucherschutzausschusses frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .
"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."
Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten etc. in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden.
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine gesetzliche Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H. H.
Sehr geehrte Frau H.,
als Mitglied im Umweltausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gehören Arzneimittel, deren Herstellung und Inhaltsstoffe nicht zu meinen inhaltlichen Schwerpunkten.
Jedoch möchte ich Sie an dieser Stelle auf die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung aufmerksam machen. Dieser können Sie aus § 15 entnehmen, dass es für Arzneimittel eine Kennzeichnungspflicht gibt, die Ihnen eine umfassende Auskunft über das jeweilige Produkt gibt, sei es auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel.
Darüber hinaus finden Sie in § 15 eine besondere Kennzeichnungspflicht für Produkte menschlicher Herkunft. Diese enthält u.a. auch die Pflicht, Name oder Firma und Anschrift des Herstellers zu umfassen, sodass Sie sich darüber Kenntnis verschaffen können, ob es sich um ein Produkt menschlicher Herkunft handelt.
Ebenfalls möchte ich Sie in diesem Zusammenhang auf die sogenannte „Gelbe Liste“ (https://www.gelbe-liste.de ) aufmerksam machen. Dies ist eine Datenbank, welche Auskunft eine Vielzahl an Arzneiprodukten, insbesondere auch über Inhaltsstoffe gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny, MdB