Frage an Judith Skudelny von Fabian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Frau Skudelny,
ich habe den Eindruck das in Deutschland eine zunehmenden Verflechtung von
Geld und Politik entsteht.
Währe der Bundestag nicht verpflichtet eine unverzügliche Umsetzung des
UN- Abkommens gegen Korruption (UNCAC) nachzukommen, in dem er seinen
langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare
und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung)
aufgibt?
Was ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen aus Wolfschlugen
Fabian Kulf
Sehr geehrter Herr Kulf,
gerne möchte ich zu Ihren Fragen Stellung nehmen:
Die Verschärfung der Normen zur Abgeordnetenbestechung und die Umsetzung des UN-Abkommens gegen Korruption (UNCAC) zu fordern, ist nachvollziehbar. Stehen doch in Deutschland immer wieder Politiker unter Verdacht, sich ihre Leistungen mit Spenden vergüten zu lassen. Ginge es um eine rein moralische Einschätzung, so stünde der sofortigen Ratifikation des UN-Abkommens gegen Korruption nichts im Weg. In diesem Zusammenhang muss man jedoch auch darauf achten, wie man solche Abkommen am besten in deutsches Recht übersetzt. Die meisten Punkte der Konvention sind unstrittig und durch die geltenden deutschen Antikorruptionsregeln bereits gut abgedeckt. Ein Problem besteht aber noch. Die Frage, wie wir die Bestechlichkeit von Abgeordneten handhaben. Der Paragraf 108e des Strafgesetzbuches, der die Bestechung von Abgeordneten regelt, lässt sich nur sehr schwer an die Bestimmungen der Konvention anpassen. Dies bezieht sich auf den in der Konvention festgehaltenen, sehr abstrakten und mit der deutschen Rechtskultur nur schwer vereinbaren Begriff der „Verwerflichkeit“.
Das es im Gegensatz zur moralischen Definition keine juristisch eindeutige Definition von „verwerflich“ gibt, wäre hier richterlicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Allein die Anschuldigung, bestimmte Interessengruppen durch die eigene Politik zu bedienen, könnte einem Abgeordneten zum Verhängnis werden. Eine parlamentarische Demokratie lebt jedoch von Meinungsvielfalt und widerstreitenden Interessen, hinter denen sich auch entsprechende Gruppierungen sammeln. Ich halte daher die Regelung für zu weitgehend.
Dennoch halte ich es für nötig, dass Politiker ihr Handeln den Bürgerinnen und Bürgern besser vermitteln müssen. Nur Transparenz bei Politikern schafft Vertrauen beim Bürger. Ich bemühe mich darum, möglichst viele meiner Entscheidungen den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern. Meine Bezüge und Beteiligungen habe ich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages offengelegt. Ich bin darüber hinaus auch der Meinung, dass man hier die Offenlegungspflichten für Politiker auf Aktienbeteiligungen ausweiten sollte und genaue Geldbeträge bei den einzelnen Bezügen nennen müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny