Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale
Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig.
Zu deiner Frage, solltest Du 2022 noch Krankengeld als Lohnersatzleistung bekommen haben, müsstest Du berechtigt sein. Dann allerdings vermutlich mit der Steuererklärung 2022.
Da bei Ihrem Mann im Jahr 2022 ein aktives Beschäftigungsverhältnis bestand, wenn auch durch Krankheit ausgesetzt, hat er Anspruch auf die Energiepreispauschale
Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt
Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.