Frage von Petra E. • 16.09.2022
Erhält die Personengruppen die VORRUHESTÄNDLER die 300.-- E Energiegeld?
Warum hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Positivliste für Personengruppen die VORRUHESTÄNDLER nicht aufgeführt/vergessen.
Antwort von Josip Juratovic SPD • 23.09.2022
Sehr geehrte Frau E.,
Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.
Deshalb wurden Vorruheständler nicht vergessen, sondern gehören nicht zur Zielgruppe der Energiepreispauschale.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic