Frage von Pytel I. • 16.09.2022
Ich habe eine Frage Wenn ich seit 04.06.22 krankgeschrieben bin und kriege ich Krankengeld bekomme ich v.meinem AG Energie 300 Euro ausbezahlt?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 16.09.2022
Sehr geehrter Herr I.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic