Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 16.09.2022

Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 23.09.2022

die Energiepreispauschale (im Weiteren "EPP") von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen

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