Um die Energiepauschale zu erhalten, muss ein aktives Arbeitsverhältnis im Jahr 2022 bestehen
Frage von Karin F. • 20.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 21.10.2022
Frage von Petra L. • 19.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 19.10.2022
Sie bekommen die EPP, sofern im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Frage von Marco D. • 12.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 13.10.2022
Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Frage von Klaus H. • 11.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 19.10.2022
Momentan gibt es zu Heizöl und Pellets keine konkreten Vorschläge, aber die Regierung, bzw. die entsprechenden Ministerien arbeiten mit Hochdruck auch an diesen Themen.
Frage von Christian K. • 09.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022
Sofern im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, haben Sie als Langzeitkranke Anspruch auf die Energiepauschale
Frage von Edmund M. • 08.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022
Da bei Ihrer Frau auch in 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand, hat sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da sie aber zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Lohnzahlung mehr erhalten hat, muss Sie diese in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.