Falls Sie im relevanten Zeitraum (Juni 2023) an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.
Frage von Andrew F. • 27.05.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 31.05.2023
Frage von Dareen Q. • 26.05.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 30.05.2023
Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Frage von Helena E. • 25.05.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 02.06.2023
Dieses zahlt nicht der Arbeitgeber aus, sondern wird über die Steuererklärung 2022 geltend gemacht.
Frage von Leyla A. • 23.05.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 26.05.2023
Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Frage von Esma S. • 23.05.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 24.05.2023
Die IAP ist, falls nicht in einem Tarifvertrag vereinbart, eine freiwillige Zahlung von Arbeitgebern bis zu einer Höhe von 3000.-€ im Zeitraum bis Ende 2024.
Frage von gaby s. • 22.05.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 23.05.2023
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: