Frage von Charles A. • 06.06.2023
Sehr geehrter Herr Juratovic, Meine Frau wurde im Februar 2023 ein Einreisevisum verweigert, weil sie das A1-Zertifikat nicht nachweisen konnte. Hat sie das Recht auf das visum zu beantragen?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 09.06.2023
Sehr geehrter Herr A.,
wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic