Wann fällt der A1 Nachweis vor Erteilung des Familiennachzugvisums zu Deutschen Staatsbürger?
Sehr geehrter Herr Juratovic, seit mehr als einem Jahr vertrösten Sie hier deutsche Staatsangehörige, die mit Ihrem Drittstaat Angehörigen Ehepartner endlich zusammen leben wollen können, dass Sie 'bald' die gesetzliche Regelung, das A1 Zertifikat vor Familiennachzugsvisum vorlegen zu müssen, ändern werden. Aber es passiert nichts. Ich sehe, dass jede Menge Menschen, die Ihrer Wirtschaft nützlich sind, alle Familienmitglieder ohne Deutschkenntnisse her holen dürfen. Das ist schön für sie. Aber ich kämpfe mit allen deutschen Behörden seit 4 Jahren darum, meine Ehe mit meinem Mann führen zu dürfen, der leider kaum schreiben kann, aber einfaches Deutsch spricht und versteht. Daher kein A1. Die deutschen Behörden richten sich nicht nach den Massgaben des Bundesverwaltungsgerichtes, weigern sich, Ermessensspielraum zu nutzen, ignorieren ärztliche Berichte und handeln gegen die Vorgaben der EU. Ich gehe daran zu Grunde. Handeln Sie! Jetzt! Bitte!
Sehr geehrte Frau P.,
ich kann Ihre Frustration verstehen. Generell gilt: Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Da erzähle ich Ihnen nichts Neues, dennoch: Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic