Kann man von seinem Freizügigkeitrecht gebrauch machen, wenn die Frau aus Moldawien zu mir nach Deutschland ziehen will und ein A1 Sprachnachweis verlangt wird?
Sehr geehrter Herr P.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Generell gilt: Wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Aktuell wird geprüft, ob der A1-Sprachnachweis abgeschafft wird.
Der Entwurf aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien wird im Laufe dieser Legislatur noch abgestimmt und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet. Im Laufe dieser Wahlperiode soll das Kabinett dann den finalen Entwurf dann verabschieden, sodass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann.
Wann genau es zu einer möglichen Abstimmung kommt, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic