Frage von Daniel B. • 02.05.2023
Guten Tag, Ich bin mit meiner Frau Filipino jetzt 4,5 jahre verheiratet. Kann ich seit Februar 2023 jetzt eine Familienzusammenführung ohne A1 beantragen? Mfg Daniel B.
Antwort von Josip Juratovic SPD • 03.05.2023
Sehr geehrter Herr B.,
um in Deutschland zu leben und zu arbeiten benötigt ihr Mann ein gültiges Visum. Bestandteil ist auch der Sprachnachweis.
Prinzipiell gibt es auch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Und aus eigenem Erleben kann ich sagen, dass es äußerst hilfreich ist, wenn man nach Deutschland einwandert, dass man schnellstmöglich die deutsche Sprache lernt. Das macht das Leben erkennbar leichter.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic