Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Bernd G. •

Benötigt man noch den A1 wenn man schon 23 Jahre in Deutschland lebt

Sehr geehrte Herr Juratovic,
meinen Freundin kommt aus Thailand lebt seid 23 Jahren in Deutschland und ist auch schon so lange hir Verheiratet. Bei der Verlängerung des Ausweises für den Aufhendhalt, sollte sie den A1 vorlegen der in den Unterlagen der Stadt Salzgitter nicht mehr vorhanden ist. Muss sie den A1 neu machen und den Aufenthalt nach Paragraff 28 zu bekommen? Der Ausweis wurde doch schon mehrfach verlängert!
MfG.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

grundsätzlich müssen alle volljährigen Personen, die in Deutschland Aufnahme finden wollen, einen Sprachnachweis erbringen! Da ihre Freundin bereits seit vielen Jahren in Deutschland lebt, ist nicht nachvollziehbar, warum sie diesen nun vorlegen soll. Entscheidend für sie ist, dass sie einen gültigen Aufenthaltstitel hat oder in Deutschland eingebürgert wurde. Beratungsstellen, wie z.B. Caritas, helfen in solchen Fällen weiter.

Mit freundlichen Grüßen 

Josip Juratovic.

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