A1 Sprachnachweis für Ehegattennachzug - Ohne Sprachnachweis kein Antrag für ein Visum. Was ist richtig? MIt freundliches Grüßen
Sehr geehrter Herr Juratovic, ich las öfter, dass der Sprachnachweis A1 für den Ehegattennachzug ab 1.1.2023 entfällt, aber bei Einreise nach Deutschland soll unverzüglich ein Sprachkurs besucht werden. Diese Regelung gibt es nach Aussage eines Anwalts für Internationales Recht nicht ! Meine Schwiegertochter kann bisher kein Visum in der Deutschen Botschaft beantragen, da ihr dieses Zertifikat fehlt. Ohne Sprachnachweis kein Antrag für ein Visum. Was ist richtig?
MIt freundliches Grüßen
G. S.
Sehr geehrte Frau S.,
wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic