A1 Nachweis nötig für Visum aus Serbien, wenn Ehepartner Deutscher ist und in Deutschland lebt?
Guten Tag.
Meine Ehegattin ist Serbin. Ich bin Deutscher und lebe in Deutschland. Meine Ehegattin möchte ein Visum für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erhalten, da sie bei mir wohnen und auch in Deutschland arbeiten will. Später sollen auch ihre minderjährigen Kinder nachfolgen. Benötigt meine Frau für die Visum Beantragung beim deutschen Konsulat in Belgrad auch den A1 Nachweis oder kann eine Ausnahmeregelung angewendet werden?
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Anfrage via Abgeordnetenwatch.
Generell gilt: Wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic