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Josephine Ortleb
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Frage von Annika H. •

Frage an Josephine Ortleb von Annika H. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Ortleb, wie stehen Sie eigentlich zur Tamponsteuer? Sollte sie von 19% auf 7% gesenkt werden, da es sich um ein Produkt des „täglichen Bedarfs“ handelt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus meiner Sicht handelt es sich bei der Besteuerung von Produkten der Monatshygiene um eine fiskalische Diskriminierung. Diese im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu beheben ist mir ein wichtiges Anliegen.

Produkte der Monatshygiene für Frauen werden – anders als zum Beispiel Schnittblumen – noch immer mit dem Steuersatz von 19% voll besteuert. Für viele Güter des alltäglichen Bedarfs hingegen gilt in Deutschland eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 7%. Diese auch für Menstruationsprodukte geltend zu machen erscheint mir logisch. Die aktuelle Besteuerung von Produkten der Monatshygiene ist diskriminierend und nicht durch einen sachlichen Grund objektiv gerechtfertigt.

Bei Tampons, Binden oder Menstruationstassen handelt es sich nämlich nicht um Luxusprodukte. Frauen können sich ihre Menstruation nicht aussuchen. Sie sind auf den Kauf von Produkten der Monatshygiene angewiesen. Artikel der Monatshygiene sind für Frauen im Allgemeinen eine gesundheitliche Notwendigkeit und für das persönliche Wohlbefinden unerlässlich. Dazu kommen häufig noch Schmerztabletten oder Wärmekissen. Diese Ausgaben bedeuten jeden Monat aufs Neue eine geschlechtsspezifische finanzielle Mehrbelastung.

Auch aus sozialpolitischer Sicht lässt sich die ungerechte Besteuerung von notwendigen Hygieneprodukten schwer legitimieren. Ein Blick auf die ALG II- Regelbedarfstabelle zeigt: im Regelsatz sind für Gesundheitspflege lediglich 16,11€ vorgesehen. Frauen mit wenig Geld trifft die Besteuerung also besonders hart.

Länder wie Kenia, Kanada und Australien haben die Tampon-Steuer schon abgeschafft. Weil in Deutschland aber die politische Mehrheit fehlt, um den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes (mit über 200 Ausnahmen) insgesamt zu überarbeiten, war das Thema innerhalb der Koalition bislang schwierig durchzusetzen und fand deshalb auch keinen Niederschlag im Koalitionsvertrag. Durch den öffentlichen Druck zeichnet sich jetzt aber auch in der Union Bewegung ab. Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich im Juni für eine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Produkte der Monatshygiene wie zum Beispiel Tampons ausgesprochen. Deshalb habe ich die Hoffnung, dass wir hier bald etwas erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen
Josephine Ortleb, MdB

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